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Autowaschpark Offenburg
Max-Planck-Str. 1b
77656 Offenburg

Telefon: +49 (0) 781 990 517 60
Fax: +49 (0) 781 990 517 60
info@autowaschpark-offenburg.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Reinigung der Fahrzeuge im Autowaschpark Offenburg erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  1. Der Waschanlagenunternehmer gewährleistet eine dem Stand der Waschanlagentechnik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge. Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschstraße geltend zu machen.
  2. Eine Untersuchung der Fahrzeuge auf Waschanlagentauglichkeit sowie auf Umstände, die die Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeugs in der Waschstraße nach sich ziehen könnten, wird vom Waschanlagenunternehmer nicht geschuldet. Das Personal des Waschanlagenunternehmers ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Fahrzeuge zurückzuweisen, bei denen aufgrund besonderer Umstände die Benutzung der Waschstraße zu einer Beschädigung führen könnte.
  3. Der Benutzer der Waschanlage ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges, der nachfolgenden Fahrzeuge oder der Waschanlage führen könnten. Hierzu zählen besonders Fahrzeuge mit Vorschäden.
  4. Der Waschanlagenunternehmer haftet dem Benutzer auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese auf Umständen beruhen, die er durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte abwenden können.
  5. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschanlage haftet der Waschanlagenunternehmer für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden werden  nicht ersetzt, es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
  6. Die Haftung des Waschanlagenunternehmers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Spoiler, Scheinwerfer-Wischanlage o.ä.), verursacht worden ist, außer den Waschanlagenunternehmer oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder generell die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  7. Die Haftung des Waschanlagenunternehmers entfällt bei Fahrzeugen oder Fahrzeugteile die sich nicht in technisch einwandfreiem Zustand befinden, insbesondere für nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile oder bei Materialermüdung, Verschleiß, Verwitterung, etc. sowie bei vorbeschädigten Fahrzeugteilen, es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
  8. Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter, unmissverständlicher Benutzungs- und Einfahrtshinweise verursacht wurden, es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
  9. Ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden und Folgeschäden, die durch Fahrlässigkeit, Fehlverhalten oder Unaufmerksamkeit von Kunden oder aufgrund von Fehlverhalten Dritter (wie anderer Kunden, etc.) innerhalb der Waschhalle/Anlage oder auf dem Betriebsgelände entstehen, es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
  10. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden unmittelbar nach der Wäsche (vor Verlassen des Betriebsgeländes) dem Waschanlagenunternehmer bzw. dem Personal vor Ort mitgeteilt worden sind.
  11. Benutzungs- und Einfahrtshinweise, sowie etwaige Anweisungen des Personals sind unbedingt zu befolgen, ansonsten erfolgt die Autowäsche auf eigene Gefahr, es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
  12. Von der Haftung ausgeschlossen sind:
    • Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 35 cm (lt. Bild)
    • Reifen und Felgen mit einer Höhe von weniger als 6,0 cm (lt. Bild)
    • Felgen mit überstehendem Felgenrand (lt. Bild – Felge breiter als Reifen)
    • Fahrzeuge mit Spurverbreiterungen an der Hinterachse
    • Fahrzeuge mit nicht werksmäßig angebrachten, nachgerüsteten Fahrzeugteilen
    • Von Fahrzeugsensoren ausgelöste Schäden
    • Fahrzeuge & Youngtimer mit einem Alter über 20 Jahre
    • Oldtimer
  13. Falls diese Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.

Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Benutzungs- und Einfahrtshinweise

  1. Antenne vollständig einschieben oder abnehmen, Außenspiegel einklappen, Tankklappen, Kofferraum etc. sicher verschließen, Dachaufbauten und zusätzliche An- und Aufbauten entfernen, Fahrzeuge mit offener Ladefläche (z.B. Pickup, etc.) bitte beim Kassenpersonal melden.
  2. Anweisungen des Personals sowie Einfahrtshinweise und sonstige Hinweise beachten.
  3. Das Fahrzeug muss sich in technisch einwandfreiem Zustand (wie z.B. Lack, alle Außenteile ordnungsgemäßer und fester Sitz, Reifendruck korrekt, etc.) befinden. Im Zweifel sprechen Sie bitte das Kassenpersonal an.
  4. Motor laufen lassen (sofern von der Bedienungsanleitung nicht anders vorgegeben), Hand-/ Feststellbremse gelöst, Gang raus oder Automatik auf „N“, die Lenkung frei (auch nicht festhalten). Das Fahrzeug muss während des gesamten Programmablaufs frei rollen können.
  5. Alle Fahrzeugfunktionen (wie z.B. Regensensor, automatische Feststellbremse, selbsttätige Systeme, etc.) ausschalten, alle Scheibenwischer in Grundstellung aus, Fahrzeug vollständig verriegeln, Sicherheitsgurt angelegt lassen, alle Insassen ruhig sitzend, sonstige Hinweise (PKW-Bedienungsanleitung + Waschstraße) beachten.
  6. Waschprogramm läuft vollautomatisch ab. Während des gesamten Programms nicht: lenken, bremsen, Gas geben, Gangstellung (Leerlauf) verändern, etc. Weder Zündung noch Motor an-/ ausschalten oder sonstige Veränderungen am Fahrzeug/ an Fahrzeugsystemen vornehmen.
  7. Erst nach optisch signalisiertem Programmende (Ampel auf Grün/GO) an der Ausfahrt der Waschstraße das Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen, die Waschanlage zügig verlassen und nicht im Ausfahrtsbereich stehen bleiben bzw. halten. Zuvor keinerlei Maßnahmen ergreifen (wie z.B. Motor starten, Gang einlegen, etc.).
  8. Bei Gefahr sofort dauerhaft hupen.
  9. Bei Unklarheiten bitte beim Kassenpersonal melden.
  10. Bitte demontieren Sie Ihre Antenne, ansonsten gilt: Falls Sie die Antenne nicht demontieren, erfolgt die Wäsche auf eigene Gefahr. Falls ggf. eine Demontage der Antenne durch uns erfolgen sollte, geschieht das dann auf Ihre Verantwortung und Ihr Risiko. Zumal wir den Zustand der Antenne nicht kennen und bei der Demontage das Risiko einer Beschädigung besteht, insbesondere dann, wenn die Antenne oder der Sockel z.B. bereits eine Vorbeschädigung oder Materialermüdung aufweisen oder das Gewinde beschädigt oder sich nicht mehr freigängig drehen lässt, weil dieses z.B. zu fest angeschraubt oder korrodiert ist.
  11. ACHTUNG!
    Im Winter kann es zu Glatteis- und Schneebildung kommen. Bitte beachten Sie, dass das Gelände nicht ständig von Schnee- und Eis befreit und gestreut wird und deshalb Rutsch- und Unfallgefahr bestehen. Bei Glatteis oder Schneeglätte den Bereich nicht betreten. Für Unfälle aufgrund von Schnee und Glatteis wird - außer bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit - nur gehaftet, wenn das Betriebspersonal das Eis vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht entfernt hat.
  12. Nicht ohne Weisung des Personals in die Waschanlage einfahren. Vorsicht beim Einfahren in die Waschanlage, insbesondere beim Einfädeln und Befahren auf das Transportband. Fahrzeugstellung gerade und langsam und kontrolliert in die Waschanlage einfahren und dabei den Anweisungen des Personal unverzüglich Folge leisten. Falsches oder fehlerhaftes Einfahren kann zu Schäden (Reifen, Felgen, etc.) führen, genauso wie verspätetes oder falsches Reagieren oder Ignorieren von Anweisungen.

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